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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, die von der Smartblinds B.V., Vonderweg 48, 7468 DC Enter, Handelsregisternummer 66786126 (nachfolgend: Smartblinds), unterbreitet bzw. abgeschlossen werden, wie unter anderem: die Erbringung von Dienstleistungen, wie Reparatur- und Wartungsarbeiten, die Bereitstellung von Beratung und die Beauftragung anderer Personen, deren Dienstleistungen von Smartblinds in Anspruch genommen werden, und Dritter.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen und gelten auch nicht zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Smartblinds.

Artikel 2 Angebot

  1. Alle Angebote von Smartblinds sind unverbindlich und die darin angegebenen Qualitätsstandards, Modelle, Größen, Farben und sonstigen Aussagen stellen lediglich ungefähre Angaben dar.
  2. Alle in der Dokumentation von Smartblinds enthaltenen Informationen können geändert werden.

Artikel 3 Vereinbarung

  1. Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Smartblinds annimmt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Vereinbarung. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Wortlaut der Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Wortlaut der Vereinbarung Vorrang.
  3. Mündliche Zusagen und/oder (ergänzende) Vereinbarungen mit Mitarbeitern, anderen Personen, deren Dienstleistungen von Smartblinds in Anspruch genommen werden, und/oder Dritten in Bezug auf Smartblinds bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsführung und binden Smartblinds nur, wenn dies von der vertretungsberechtigten Person bei Smartblinds angenommen wird.
  4. Wird die Vereinbarung mit mindestens zwei (2) oder mehr Kunden geschlossen, so haften diese jeweils gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der Vereinbarung.

Artikel 4 Preise

  1. Alle von Smartblinds angegebenen Preise und/oder Beträge verstehen sich inklusive USt. und/oder sonstiger öffentlicher Abgaben. Die Transport- und/oder Versandkosten können gesondert angegeben werden. Alle von Smartblinds angegebenen Preise und/oder Beträge werden in Euro (€) angezeigt.
  2. Sollten sich nach Abschluss, aber vor (vollständiger) Erfüllung der Vereinbarung ein oder mehrere preisbestimmende Merkmale erhöhen, hat Smartblinds das Recht, den Preis daraufhin anzupassen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, die Vereinbarung aufzulösen, es sei denn, es handelt sich um gesetzliche Preiserhöhungen wie z. B. Umsatzsteuer.

Artikel 5 Lieferzeit

  1. Der von Smartblinds angegebene Liefertermin bzw. der von Smartblinds angegebene Liefertermin ist ungefähr und gilt nicht als strenge Terminvorgabe (fatale termijn). Im Fall einer verspäteten Lieferung muss Smartblinds innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem vereinbarten Liefertermin schriftlich über den Verzug benachrichtigt werden, woraufhin Smartblinds vom Kunden die Möglichkeit erhält, dem Kunden die Artikel noch innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen, ohne dass Smartblinds verpflichtet ist, dem Kunden eine Entschädigung zu zahlen.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Auftragsbestätigung von Smartblinds beim Kunden und sobald Smartblinds im Besitz aller vom Kunden zu liefernden Artikel, Spezifikationen, Anweisungen, Informationen und Dokumente ist.
  3. Wurde keine Frist für die Inbesitznahme vereinbart, ist Smartblinds berechtigt, den vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen, wenn die Artikel nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab schriftlicher Aufforderung durch Smartblinds vom Kunden in Besitz genommen wurden.

Artikel 6 Beschwerdeverfahren

  1. Smartblinds hat ein Beschwerdeverfahren und bearbeitet Kundenbeschwerden nach diesem Verfahren.

Artikel 7 Lieferung der Artikel und Gefahrenübergang

  1. Lieferungen von Smartblinds erfolgen gemäß den Incoterms 2020 mit Zoll und Steuern bezahlt (Delivery Duty Paid). Die Gefahr für die gelieferten Artikel geht immer zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über.
  2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Smartblinds zur Lieferung der Artikel über eine gut gepflasterte, öffentliche Straße an den Bestimmungsort gelangen kann, ohne dass dem Transportfahrzeug von Smartblinds oder anderen Personen, deren Leistungen von Smartblinds in Anspruch genommen werden, und/oder von Smartblindes beauftragten Dritten ein Schaden entsteht.
  3. Der Kunde hat die Artikel am vereinbarten Standort und zur vereinbarten Lieferzeit oder innerhalb der angegebenen Lieferfrist in Besitz zu nehmen. Alle (Mehr-) Kosten, die Smartblinds dadurch entstehen, dass der Kunde die Artikel nicht oder nicht rechtzeitig in Besitz nimmt, gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall ist Smartblinds berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Artikel auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern.
  4. Smartblinds kann die Artikel in Teillieferungen liefern und diese Lieferungen gesondert in Rechnung stellen.

Artikel 8 Verpackung, Versand und (interner) Transport

  1. Smartblinds bestimmt die Art und Weise der Verpackung und des Versands, wobei die Kosten und die Gefahr vom Kunden getragen werden. Wünscht der Kunde eine besondere Art der Verpackung und/oder Versendung, so gehen die damit verbundenen Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
  2. Smartblinds nimmt die Verpackung nicht zurück.

Artikel 9 Inspektionspflicht des Kunden

  1. Der Kunde wird die gelieferten Artikel unverzüglich nach der Lieferung gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen. Der Kunde prüft sowohl die Anzahl als auch die Qualität der gelieferten Artikel. Stellt der Kunde bei dieser Inspektion/Prüfung Mängel, Fehler und/oder Schäden an den Artikeln fest, wird er Smartblinds dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Lieferung gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Einzelnen und schriftlich mitteilen. Das Recht des Kunden, sowohl die Anzahl als auch die Qualität der gelieferten Artikel zu beanstanden, erlischt in jedem Fall spätestens zwölf (12) Monate nach der Lieferung gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 10 Bedenkzeit, Widerrufsrecht und Rücksendung bei Mängeln

  1. Der Kunde hat eine Bedenkzeit von vierzehn (14) Tagen. Dazu gehört das Recht, die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen aufzulösen, bis eine Frist von vierzehn (14) Tagen abgelaufen ist, beginnend ab:
    1. dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden bestimmter Dritter - kein Spediteur - die Artikel erhalten hat;
    2. dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden bestimmter Dritter - kein Spediteur - die letzte Sendung erhalten hat, wenn der Kunde in derselben Vereinbarung mit Smartblinds mehreren Sendungen zugestimmt hatte, die getrennt zu liefern sind.
  2. Der Kunde übt das in Absatz 1 vorgesehene Recht aus, indem er Smartblinds innerhalb der vorgesehenen Frist das ausgefüllte Musterformular zur Auflösung zusendet oder indem er gegenüber Smartblinds eine weitere eindeutige Erklärung abgibt und die Artikel dann innerhalb von vierzehn (14) Tagen an Smartblinds zurücksendet. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Das unter Absatz 1 vorgesehene Rücktrittsrecht gilt nicht für Sonderanfertigungen. Dies ist der Fall, wenn die Artikel gemäß den Spezifikationen des Kunden geliefert werden, die Artikel nicht vorgefertigt sind und auf einer persönlichen Wahl oder Entscheidung des Kunden beruhen oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
  4. Rücksendungen im Mängelfall werden von Smartblinds nur nach Konsultation, in dem beim Kunden eingegangenen Zustand, vorzugsweise in der Originalverpackung, aber in jedem Fall ordnungsgemäß verpackt und mit Begründung angenommen. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Entgegennahme der Rücksendungen bedeutet keinesfalls, dass Smartblinds den vom Kunden für die Rücksendungen angegebenen Grund anerkennt.

Artikel 11 Abweichungen

  1. Geringfügige Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Verarbeitung, Härte, Dicke, Gewicht, Größen, Höhe des symmetrischen Wasserzeichens, Mengenzuschläge und dergleichen sind kein Grund für eine Ablehnung der Artikel durch den Kunden. Bei wesentlichen Abweichungen liegt eine vertragswidrige Beschaffenheit gemäß Artikel 14 vor.
  2. Bei der Beurteilung, ob der Inhalt der Artikel über die zulässigen Grenzen hinaus abweicht, ist aus dem gesamten Inhalt der gelieferten Artikel ein Mittelwert zu ziehen. Die Gesamtbestellung kann nicht aufgrund einiger abweichender Muster abgelehnt werden.

Artikel 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den von Smartblinds gelieferten Artikeln geht erst dann an den Kunden über, wenn alle vom Kunden an Smartblinds geschuldeten Beträge gemäß jeglicher wie auch immer bezeichneten Vereinbarung, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig an Smartblinds gezahlt wurden.
  2. Der Kunde erwirbt das Eigentum an den von Smartblinds gelieferten Artikeln, die zu Gunsten von Smartblinds mit einem Pfand für alles, was der Kunde Smartblinds schuldet oder zukünftig schulden wird, beschwert sind.
  3. Der Kunde darf (an eine andere Partei als Smartblinds) noch unbezahlte Artikel nicht wieder ausliefern, verkaufen, belasten oder (stillschweigend) verpfänden, an diesen ein einschränkendes Recht begründen oder diese anderweitig entgegen dem Eigentumsvorbehalt veräußern.
  4. Geht das Eigentumsrecht von Smartblinds durch Umbildung, Verbindung oder Vermischung verloren, räumt der Kunde Smartblinds ein besitzloses Pfandrecht an dem neu geschaffenen oder neu entstehenden Gegenstand ein.
  5. Die mit der Ausübung seines Pfand- oder Eigentumsvorbehaltsrechts verbundenen Kosten trägt der Kunde.

Artikel 13 Zahlung

  1. Der Kunde wird jede von Smartblinds bei Lieferung gesendete Rechnung ohne Abzug oder Skonto bezahlen. Die Begleichung von Rechnungen, die von Smartblinds gesendet werden, erfolgt an Smartblinds auf das von Smartblinds angegebene Bankkonto. Die Zahlung, unter welcher Bezeichnung auch immer, an Mitarbeiter von Smartblinds ist nicht gestattet, hat für den Kunden keine schuldbefreiende Wirkung und begründet keinesfalls eine Schuldenbegleichung oder Verrechnung.
  2. Es wird angenommen, dass der Kunde mit der Rechnung einverstanden ist, es sei denn, er teilt Smartblinds dies innerhalb von zehn (10) Werktagen ausführlich und schriftlich mit. Beschwerden entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  3. Bei Nichtzahlung, nicht rechtzeitiger Zahlung oder unvollständiger Zahlung des von ihm geschuldeten Betrags gerät der Kunde mit Wirkung ab Fälligkeit der betreffenden Rechnung kraft Gesetzes in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Kalendermonat auf den ausstehenden Bruttoschuld- oder Bruttorechnungsbetrag, wobei jeder angefangene Monat als ganzer Monat gilt und die Zinsen unverzüglich und ohne weitere Aufforderung zahlbar sind.
  4. Die Gesamtforderung von Smartblinds, wie auch immer sie sich zusammensetzt, einschließlich des noch nicht eingezogenen oder noch nicht in Rechnung gestellten Teils, ist sofort in voller Höhe fällig und zahlbar: - bei nicht rechtzeitiger Zahlung von vom Kunden geschuldeten Beträgen; - wenn der Kunde einen Insolvenzantrag stellt, ein Insolvenzantrag für den Kunden gestellt wird oder der Kunde für insolvent erklärt wird, eine Zahlungseinstellung beantragt oder erreicht, die gesetzliche Schuldenumstrukturierung (WSNP, wet schuldsanering natuurlijke personen) für anwendbar befunden wird oder deren Anwendung beantragt wird; - wenn der Kunde seine Rechtspersönlichkeit verliert oder aufgelöst oder liquidiert wird; - wenn und sobald eine Pfändung gegen den Kunden erfolgt.
  5. Alle Kosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem (außer-) gerichtlichen Einzug von Forderungen von Smartblinds ergeben, gehen zu Lasten des Kunden. Diese außergerichtlichen Kosten werden in Übereinstimmung mit der Verordnung über außergerichtliche Inkassokosten (Wet Incassokosten) mit einem Mindestbetrag von vierzig Euro (40 €) je einzuziehender Forderung berechnet.
  6. Vom Kunden geleistete Zahlungen werden immer als erstes zur Tilgung aller Zinsen und Kosten angerechnet, die gemäß den Absätzen 4 und 6 dieses Artikels geschuldet werden, und als zweites zur Tilgung der fälligen und zahlbaren Forderungen, die am längsten ausstehen, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Forderung bezieht.

Artikel 14 Gewährleistung und Reparaturen

  1. Smartblinds erklärt, dass die gelieferten Artikel der Vereinbarung entsprechen und mängelfrei sind. Weisen die Artikel nicht die Eigenschaften auf, die der Kunde vernünftigerweise von der Bestellung erwarten kann, liegt eine vertragswidrige Beschaffenheit vor. Im Fall einer vertragswidrigen Beschaffenheit ist der Kunde berechtigt, die fehlenden Artikel zu erhalten oder nicht vertragsgemäße Artikel kostenfrei reparieren oder ersetzen zu lassen, die Vereinbarung aufzulösen oder den Kaufpreis der Bestellung im Verhältnis zur Abweichung von der Vereinbarung anteilig zu mindern, es sei denn, dies ist für Smartblinds unmöglich oder nicht zumutbar.
  2. Smartblinds gewährt für die gelieferten Artikel eine Gewährleistung von zwei (2) Jahren. Die Gewährleistungsfrist beginnt an dem in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Liefertermin, d. h. die Artikel werden in diesem Zeitraum bei normaler Nutzung frei von Mängeln sein.
  3. Soweit Smartblinds die Bestellung ganz oder teilweise von Dritten bezieht oder Arbeiten von Dritten durchgeführt werden, gilt nur die Gewährleistung der jeweiligen Dritten.
  4. Beschwerden im Rahmen der Gewährleistung müssen vom Kunden innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel, Fehler und/oder Schaden festgestellt wird oder vernünftigerweise hätte festgestellt werden müssen, schriftlich bei Smartblinds eingereicht werden. Die Gewährleistung gilt nur, wenn der Kunde alle seine Pflichten in Bezug auf Smartblinds (sowohl finanzielle als auch anderweitig und gemäß jeglicher Vereinbarung) erfüllt hat. Geringfügige, branchenübliche Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Härte, Verarbeitung, Größen, Ausführung usw. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  5. Der betreffende Artikel muss dann innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab der in Absatz 4 dieses Artikels vorgesehenen schriftlichen Benachrichtigung vom Kunden zur Inspektion an Smartblinds zurückgegeben werden, indem der Kunde den Artikel (oder Teile davon) zurücksendet. Die Gewährleistungspflichten von Smartblinds sind nach alleinigem Ermessen von Smartblinds, auf die Reparatur oder den Austausch der betroffenen Artikel (oder der betroffenen Teile davon) innerhalb einer angemessenen Frist ohne Kosten oder Erstattung an den Kunden für die betroffenen Artikel (oder den betroffenen Teil) beschränkt, soweit diese unter Berücksichtigung der bereits abgelaufenen Dauer der Nutzung der Artikel (oder des betroffenen Teils) bereits an Smartblinds bezahlt wurden. Besteht der Artikel aus Motoren, zahlt Smartblinds die Erstattung nur an den Kunden.
  6. Der von oder im Namen von Smartblinds ersetzte Artikel steht im Eigentum von Smartblinds und wird auf Verlangen des Kunden auf Kosten von Smartblinds an Smartblinds zurückgegeben. Nach Konsultation mit Smartblinds ist immer die günstigste Transportart auszuwählen.
  7. Arbeitszeiten und Kosten für die Untersuchung oder Reparatur, die mit der unsachgemäßen Verwendung der gelieferten Artikel in Zusammenhang stehen oder aus dieser entstehen, gehören nicht zu den Verpflichtungen von Smartblinds, fallen nicht unter die Gewährleistung und werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten bei Smartblinds oder den Tochtergesellschaften und/oder von Smartblinds beauftragten Dritten gesondert in Rechnung gestellt.
  8. Die Gewährleistungspflichten von Smartblinds gelten nicht, wenn der Kunde die Artikel nicht gemäß dem mitgelieferten Handbuch genutzt, angewandt oder montiert hat oder den Artikel nicht richtig oder dem gewöhnlichen Gebrauch entsprechend, verwendet, angewandt, montiert oder gelagert hat. Die Gewährleistungspflichten von Smartblinds gelten auch dann nicht, wenn der Artikel unter übermäßig feuchten Bedingungen oder bei Extremtemperaturen genutzt, angewandt, montiert oder gelagert wurde. Besteht der Artikel aus Motoren, wie dies in Absatz 3 dieses Artikels erwähnt wird, werden die Gewährleistungspflichten auch dann unwirksam, wenn das Garantiesiegel aufgebrochen wurde oder die Motoren verändert wurden.
  9. Wenn sich nach der Inspektion herausstellt, dass diese Gewährleistung zu Unrecht geltend gemacht wurde, werden die sich daraus ergebenden Transport-, Inspektions- oder Reparaturkosten, die Smartblinds entstanden sind, dem Kunden in Rechnung gestellt.

Artikel 15 Haftung und Freistellung durch den Kunden

  1. Sollte der Kunde eine oder mehrere seiner sich aus dem Gesetz, der Vereinbarung und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen, muss der Kunde Smartblinds stets für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden entschädigen, die Smartblinds dadurch entstehen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Diese Bestimmung berührt das Recht von Smartblinds, andere Ansprüche (z. B. auf Erfüllung) gegen den Kunden geltend zu machen und/oder andere rechtliche Maßnahmen (z. B. Rücktritt) zu ergreifen, nicht. Mittelbare Schäden sind: entgangene Gewinne und/oder Einnahmen, Produktions- oder andere Verluste, die Kosten von Stillständen oder Verzögerungen oder damit zusammenhängende Kosten, Strafen/Bußgelder und Verlust von Rabatten und/oder Zahlungen von Dritten, all dies jeweils im weitesten Sinne des Wortes.
  2. Der Kunde haftet gegenüber Smartblinds für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die Smartblinds (oder Mitarbeitern von Smartblinds) oder anderen Personen als den Parteien oder an Eigentum von Smartblinds oder anderer Personen als den Parteien (oder deren Mitarbeitern) entstehen, sofern die Schäden durch den Kunden (oder seine Mitarbeiter), durch andere Personen als die Parteien, die vom Kunden beauftragt werden, und/oder durch von ihm genutzten Materialien verursacht werden oder damit zusammenhängen oder sich aus einer unsicheren Situation in der Organisation des Kunden ergeben oder damit zusammenhängen.
  3. Der Kunde wird Smartblinds für alle Ansprüche anderer außer den Ansprüchen der Parteien entschädigen, die sich aus Folgendem ergeben: - der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich: Patentrechten, Markenrechten, Geschmacksmusterrechten und Urheberrechten an den Artikeln, Mustern, Lizenzen sowie Know-how und Informationen; - den Handlungen des Kunden oder seiner Untergebenen oder anderer Personen, die beim Kunden oder im Namen des Kunden beschäftigt sind.

Artikel 16 Haftung von Smartblinds

  1. Smartblinds haftet nur für unmittelbare Schäden (an Personen und/oder Sachen), die dem Kunden entstehen, soweit solche unmittelbaren Schäden (an Personen und/oder Sachen) unmittelbar und ausschließlich auf eine Verletzung durch Smartblinds zurückzuführen sind, mit der Maßgabe, dass nur solche unmittelbaren Schäden (an Personen und/oder Sachen), für die Smartblinds eine Leistung aus der von Smartblinds abgeschlossenen Versicherung geltend machen kann, für eine Entschädigung in Betracht kommen.
  2. Damit ein Anspruch auf Entschädigung entsteht, muss der Kunde, wenn Mängel, Fehler und/oder Schäden auftreten, Smartblinds dies immer so schnell wie vernünftigerweise möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten ab Auftreten des Mangels, Fehlers und/oder Schadens, im Einzelnen und schriftlich melden und der Kunde muss alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um seinen Schaden zu begrenzen.
  3. Unbeschadet des Vorstehenden gelten die Bestimmungen, die die Haftung von Smartblinds in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken, nicht, wenn die Haftung Schäden betrifft, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Smartblinds oder der Geschäftsführung von Smartblinds verursacht werden.

Artikel 17 Höhere Gewalt und das Recht von Smartblinds auf Aussetzung der Erfüllung

  1. „Höhere Gewalt“ bezeichnet: eine Nichterfüllung seitens Smartblinds, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist oder für die Smartblinds auch nicht anderweitig verantwortlich gemacht werden sollte und die zur vorübergehenden oder dauerhaften Unmöglichkeit der Erfüllung der Vereinbarung führt. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler oder regionaler Regierungen oder anderer Behörden, Kriege (oder Kriegsandrohungen), Embargos, Aufstände, Streiks von Mitarbeitern, Aussperrungen von Mitarbeitern, Herstellungs- und Transportprobleme, Brände, Blitzeinschläge, Naturkatastrophen, Wasserschäden, Stromausfälle, Ausfälle in Telekommunikations- und anderen Kommunikationsleitungen, Pandemien, Epidemien und andere schwerwiegende Störungen der Geschäftstätigkeiten von Smartblinds oder von Lieferanten von Smartblinds.
  2. Wenn klar ist, dass die Situation höherer Gewalt seitens Smartblinds oder eines von Smartblinds beauftragten Dritten drei (3) Monate oder länger andauern wird, ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung vorzeitig und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigung gemäß diesem Artikel hat schriftlich zu erfolgen.
  3. Eine Situation höherer Gewalt für Smartblinds oder für eine oder mehrere der anderen Personen, deren Leistungen von Smartblinds, Dritten oder Lieferanten, die von Smartblinds beauftragt werden, in Anspruch genommen werden, bewirkt die Aussetzung der Pflichten von Smartblinds aus der Vereinbarung, solange die Situation andauert. Diese Situation höherer Gewalt bewirkt keine Aussetzung der Pflichten des Kunden aus der Vereinbarung.
  4. Smartblinds haftet nicht für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden, Kosten und/oder Verluste, die dem Kunden und/oder Dritten entstehen, und Smartblinds ist daher nicht verpflichtet, diese zu ersetzen, wenn diese unmittelbaren und/oder mittelbaren Schäden durch die Situation höherer Gewalt auf der Seite von Smartblinds oder einer der anderen Personen, deren Leistungen von Smartblinds, Dritten oder Lieferanten in Anspruch genommen werden, verursacht werden oder in jeglicher Weise damit zusammenhängen.

Artikel 18 Auflösung der Vereinbarung

  1. Der Kunde gerät kraft Gesetzes in Verzug, wenn er: - eine Pflicht aus der Vereinbarung und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt; - ein Liquidationsverfahren gegen ihn eingeleitet wird, er einen Antrag auf Liquidation stellt oder ein Antrag auf Liquidation in Bezug auf ihn gestellt wird, eine Aussetzung von Zahlungen oder eine gesetzliche Umschuldung (Umschuldungsgesetz (natürliche Personen) (WSNP, wet schuldsanering natuurlijke personen)) beantragt, gefordert oder erzielt wird oder die Anwendung einer solchen Umschuldung beantragt wird, er seinen Geschäftsbetrieb oder die Kontrolle über seinen Geschäftsbetrieb überträgt, er seine Rechtspersönlichkeit verliert oder aufgelöst oder abgewickelt wird.
  2. In der in Absatz 1 genannten Situation ist Smartblinds berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise einseitig zu kündigen, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder eines gerichtlichen Eingreifens bedarf, und ohne dass Smartblinds verpflichtet ist, eine Entschädigung zu zahlen, und unbeschadet sonstiger Rechte von Smartblinds, einschließlich des Rechts auf vollständigen Ersatz aller unmittelbaren und/oder mittelbaren Schäden. Die Auflösung der Vereinbarung im Sinne dieses Artikels erfolgt schriftlich.
  3. Wenn der Kunde stirbt, eine Betreuung über ihn bestellt wird oder er in ein anderes Land umzieht und im Fall einer Gesellschaft seinen Sitz in ein anderes Land verlegt, stehen die im vorherigen Absatz dieses Artikels genannten Rechte Smartblinds ebenfalls zu.
  4. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auflösung gemäß diesem Artikel den/die Artikel bereits infolge der Erfüllung der Vereinbarung erhalten hat, werden diese Artikel und die damit verbundene(n) Zahlungsverpflichtung(en) nicht storniert. Beträge, die Smartblinds vor dem Rücktritt im Zusammenhang mit dem, was Smartblinds im Rahmen der Erfüllung der Vereinbarung bereits geleistet und/oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben zum Zeitpunkt der Auflösung vollständig fällig und zahlbar.

Artikel 19 Rechte des geistigen Eigentums

  1. Alle Rechte, wie unter anderem Rechte des geistigen Eigentums, die die Bestellung, die Geschmacksmuster und das Know-how betreffen oder mit diesen in Zusammenhang stehen, im Zusammenhang mit Informationen, die zwischen Smartblinds und dem Kunden ausgetauscht werden, und anderen erbrachten Leistungen und/oder Arbeiten im weitesten Sinne des Wortes (im Folgenden: „Rechte des geistigen Eigentums“), stehen ausschließlich Smartblinds oder gegebenenfalls dem/den Lizenzgeber(n) von Smartblinds zu.
  2. Für den Fall, dass ein Dritter Begünstigter der Rechte des geistigen Eigentums ist und dieser Dritte unmittelbar oder mittelbar Bedingungen an deren Nutzung durch den Kunden knüpft, wird der Kunde diese Bedingungen stets einhalten. Smartblinds wird den Kunden auf schriftliche Aufforderung des Kunden über solche Bedingungen informieren.
  3. Der Kunde erhält Nutzerrechte nur, soweit diese dem Kunden ausdrücklich eingeräumt werden. Diese Einräumung kann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch eine andere Vereinbarung zwischen Smartblinds und dem Kunden erfolgen.

Artikel 20 Auslegung

  1. Smartblinds kann sich aus welchem Grund auch immer und unabhängig davon, von wem Smartblinds haftbar gemacht wird, auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.
  2. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nicht oder nicht mehr rechtswirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. An die Stelle der Bestimmungen, die nicht oder nicht mehr rechtswirksam sind, treten Bestimmungen, die mit dem Sinn der zu ersetzenden Bestimmungen bestmöglich übereinstimmen.
  3. Im Fall eines Widerspruchs zu nicht zwingenden Bestimmungen aus Gesetzen und/oder Verträgen hat der Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ins Deutsche, Spanische und Englische übersetzt. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen oder der Auslegung der in Niederländisch verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der ins Deutsche, Spanische und Englische übersetzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text der Ausgangspunkt und hat als solcher Vorrang vor den ins Deutsche, Spanische und Englische übersetzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Die Tatsache, dass Smartblinds nicht unter allen Umständen die strenge Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet keinesfalls, dass Smartblinds auf das Recht verzichtet, in jedem Fall die strenge Einhaltung zu fordern.
  6. Wenn das Gesetz, die Vereinbarung oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Schriftform vorschreiben, dann wird diese Form auch mit elektronischen Nachrichten wie E-Mail oder dem Smartblinds-Portal erfüllt. Entscheidend für die inhaltliche Bestimmung und den elektronischen Empfang von Nachrichten ist das Smartblinds-System.

Artikel 21 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Angebote und Vereinbarungen, auf die sie Anwendung finden, unterliegen niederländischem Recht. Das Wiener Kaufrecht 1980 (CISG) findet keine Anwendung.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der Vereinbarung oder einer späteren Vereinbarung ergeben, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht am Wohnsitz des Kunden entschieden.
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